Promotion
Die Promotionsbedingungen sind reglementiert. Die Promotion ins nächsthöhere Semester erfolgt entweder aufgrund des Semesterzeugnisses oder aufgrund der Zwischenprüfung. Die Berufstätigkeit und der Besuch von mindestens 80% aller Fächerlektionen und Übungen sind semesterweise nachzuweisen.
Diplomprüfung
Mit der Diplomprüfung, die schriftlich und mündlich durchgeführt und mit praktischen Arbeiten ergänzt wird, beweisen die Studierenden, dass sie die Anforderungen des Berufsbildes Dipl.Technikerin / Dipl.Techniker HF Bauplanung, Fachrichtung Architektur erfüllen können.
Fabian Lobisger, ehemaliger Student (2017–2020)
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Tarife der Interkantonalen Vereinbarung (HFSV)
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